Immobilienrecht

Immobilien gelten als sichere und dauerhafte Vermögensanlage. Sie sind Investionsobjekt, dauernder Marktplatz, Unterkunft oder lang ersehnter Lebensmittelpunkt. Wenn es um Ihre Immobilie geht, gibt es viel zu bedenken und noch mehr zu regeln. Gesetze und Urteile sind vielfältig und stetiger Veränderung unterworfen, Verträge meist schwer verständlich.

Als kompetenter und erfahrener Partner im Immobilienrecht steht Ihnen die Kanzlei im Kaufmannshof in allen Bereichen beratend zur Seite. Wir kennen die Rechtsprechung und ihre Auslegung, wir wenden sie individuell auf Ihren Sachverhalt an.

Unter dem Immobilienrecht verstehen wir:

  • das Wohnraum- und Gewerberaummietrecht,
  • das Wohnungseigentumsrecht,
  • das Maklerrecht und
  • das Immobilien-Kaufrecht.

Als Fachanwalt für Mietrecht berät Rechtsanwalt Soehring seit über 20 Jahren Vermieter, Eigentümer, Verwalter und Mieter vertrauensvoll und zielorientiert zu allen Fragen rund um

  • den Erwerb,
  • die Vermietung,
  • die Beendigung von Mietverhältnissen
  • und die Verwaltung von Immobilien

(Kautionen, Mietmängel, Mieterhöhungen, Instandhaltungen, Modernisierungen, Forderungsmanagement, Kündigungen, Räumungen, Schönheitsreparaturen etc.).

Sie sind Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft oder beabsichtigen, es zu werden? Damit binden Sie sich gegenüber finanzierenden Banken, der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer oder dem Verwalter des Gemeinschaftseigentums oft für einen langen Zeitraum.

Als Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht begleitet Rechtsanwalt Soehring sowohl Sondereigentümer, als auch Gemeinschaften der Wohnungseigentümer (WEG) und Verwalter von Gemeinschaftseigentum langfristig bei

  • der Aufteilung in Wohnungseigentum
  • der Prüfung von Teilungserklärungen,
  • dem Gebrauch von Sonder- und Gemeinschaftseigentum,
  • der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums,
  • der Überprüfung und Anfechtung von Beschlüssen
  • oder Wohngeldproblematiken.

Wir sind für Sie da!

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